ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Kunden und Models der
I-Modelacademy
die Modelschule und Modelagentur im Allgäu
Noemi Spitzbarth, Postfach 20 05, 87410 Kempten
Telefon: 0831 5738833
E-Mail: info@i-modelacademy.com
§1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den sämtlichen Models von I-MODELACADEMY und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
§ 2 Buchungsgrundlagen
Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
Der Kunde ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf der Buchung sowie deren Bezahlung.
Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Models ab.
Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese ist Bestandteil der in der Buchungsbestätigung genannten Honorarsumme (Die Agentur erhält ebenfalls eine Vermittlungsprovision vom Model).
Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur zu verrechnen, oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Model kommt auf Vermittlung der Agentur, jedoch ohne diese als Vertragspartei, direkt zwischen dem Kunden und dem Model zustande.
Die Agentur erlaubt Buchungen nur im Einklang mit den deutschen Gesetzen. Der Kunde verpflichtet sich, dass er die vermittelte Person nur im Rahmen von Einsätzen engagiert, die in keiner Weise gegen Recht und Ordnung verstoßen.
Der Kunde verpflichtet sich die Privatsphäre des Models zu respektieren und zu schützen. Dem Kunden ist es untersagt, persönliche Daten, Adressen oder Telefonnummern der Models in irgendeiner Form zu speichern oder an Dritte weiterzugeben.
Die Kontaktaufnahme zum Model und Verhandlungen zwischen dem Kunden und dem Model müssen ausschließlich über die Agentur erfolgen.
§ 3 Buchungsmodalitäten
1. Castings
Castings, Goo Sees dürfen max. 30 Minuten dauern. Bei längerer Dauer oder Wartezeit hat das Model Anspruch auf 50% seines üblichen Modelhonorars. Fotos und Filmaufnahmen von Castings dürfen nicht veröffentlicht werden, ansonsten fallen die üblichen Honorare für Model und Agentur an.
2. Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt die deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert.
3. Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten zu bestätigen.
4. Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort der vermittelten Person möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Wenn nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor, oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens 2 Stunden vor dem geplanten Arbeitsbeginn absagen. Sofern kein Ersatztermin genannt wird, beträgt das Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Gesamthonorars. Anfallende Umbuchungsgebühren, Spesen und Reisekosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
5. Umbuchungen
Bei Umbuchungen aller Art werden dem Kunden € 50.– pro Model in Rechnung gestellt. Umbuchungen auf unbestimmte Zeit werden nicht entgegengenommen. Sie gelten als Annullierungen und werden wie diese behandelt und verrechnet.
6. Folgebuchungen
Der Kunde schuldet die Provision auch für Folgebuchungen, solange das Model sich von der Agentur vertreten lässt. Der Kunde verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen.
Nimmt der Kunde mit einem Model Kontakt auf, von dem er in irgendeiner Form (insbesondere Homepage, Korrespondenz oder anderem Informationsmaterial) durch die Agentur erfahren hat, kommen diese AGB unmittelbar und vollinhaltlich zur Anwendung. In diesem Falle sind insbesondere die entsprechenden Provisionen und Dienstleistungsgebühren zur Zahlung fällig.
7. Testshooting
Unter Testshooting versteht man Fotoaufnahmen zur „Eigenwerbung“. Buchungen für Testshootings müssen immer über die Agentur abgewickelt werden. Diese für das Model unentgeltlichen Fotoaufnahmen darf das Model, die Agentur und der Fotograf zur Eigenwerbung auf Sedcarten, Internetseiten etc. verwenden. Sollten diese Aufnahmen doch eine commerzielle Verwendung finden stehen dem Model und der Agentur die üblichen Honorare zu.
§ 4 Annullierung
Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen.
Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 3 Werktage.
Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung.
Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.
Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.
Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Modelhonorar zu bezahlen.
§ 5 Arbeitszeit
Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.
Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit.
Vorbereitungen wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
Überstunden werden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet.
Eine Ãœberschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
Die gemeinsame An- und Abreise von Model und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit.
An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.
§ 6 Modelhonorar
Das Modelhonorar umfasst die vereinbarten Honorarsätze zuzüglich anfallender MwSt. Das mit der Agentur vereinbarte Honorar wird der Agentur vom Kunden inkl. sämtlicher Spesen und Zuschläge fristgerecht überwiesen.
Das Model erhält sein Honorar nach Zahlungseingang auf dem Agenturkonto mittels Banküberweisung durch die Agentur.
§ 7 Reisekosten
Sämtliche Spesen wie Fahrt-, Flug,- Taxi-, Essens-, Hotelkosten usw. können durch das Model nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur und dem Kunden geltend gemacht werden.
Als Reisespesen werden entweder das Bahnticket hin und retour 2.Klasse oder € 0.36 pro Auto-Kilometer (Wohnort des Models bis Einsatzort und zurück) verrechnet.
Die eventuelle Vergütung der Reisezeit wird durch vorheriger Absprache mit dem Kunden und der Agentur geregelt.
Für die Verpflegung des Models während der Arbeitszeit hat der Kunde zu sorgen (incl. ausreichend alkoholfreie Getränke). Pro Arbeitstag ist eine warme Mahlzeit zu organisieren.
§ 8 Zahlungskonditionen
Die Agenturrechnungen sind innerhalb 10 Tage ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden bankmäßige Verzugszinsen verrechnet.
§ 9 Reklamationen, Haftung
Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroidfotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyling, Styling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich. Bei Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Model dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.
Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 10 Nutzungsrechte
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Modelhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, sowie jede Nutzung des Modelnamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur. Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.
Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
§ 11 Schlußbestimmungen
Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Kunde und Model, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.
Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Modele während der Arbeitstage zu Buchungs- Änderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz der Agentur.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.